GdB bei Entfernung eines Zweitkarzinoms bei Darmkrebs - Lynch-Syndrom - Dauer der Heilungsbewährung
Das Lynch-Syndrom ist
dadurch gekennzeichnet, dass eine gehäufte Assoziation zu synchronen oder metachronen Zweitkarzinomen besteht. Während bei den nicht hereditären Formen des Kolonkarzinoms nach einer Beobachtungszeit von fünf Jahren selten mit einem Rezidiv oder gar Zweittumor zu rechnen ist, muss beim Lynch-Syndrom von einer solchen Gefährdung in 45 % der Fälle ausgegangen werden. Auch unter Berücksichtigung der psychischen Belastung ist hier von einer „Entfernung anderer maligner Darmtumoren“ im Sinne von Teil B Nr. 10.2.2 der Anlage zur VersMedV auszugehen, die mit einem GdB von wenigstens 80 während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren zu bewerten ist.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat
  09.06.2011 
  L 13 SB 296/08